Die Preise können auf unterschiedlichen Weisen ermittelt werden, denn in manchen Fällen ist es notwendig die Preise auf einer anderen Einheit als die Verpackungseinheit oder Lagereinheit zu ermitteln.
Die Basismengeneinheit ist die Einheit, mit der der Artikel im Lager geführt wird. Wenn die Preisfindung auf die Preisberechnung nach Basismengeneinheit gesetzt wurde, muss der Eintrag in die Preisliste ebenfalls in der Basismengeneinheit erfolgen. Unabhängig von der Verkaufseinheit wird die Menge mit Hilfe der Umrechenfaktoren auf die Basismengeneinheit umgerechnet.
Wenn ein Kunde nun 2 10er-Päckchen ordert, wird der Preis wie folgt berechnet:
Menge * Preis * Umrechenfaktor - also 2 * 1,5 * 10 = 30 EUR
Bei dieser Preisermittlung wird der Preis in Abhängigkeit der Verpackungseinheit ermittelt, das heißt, dass für jede verkaufbare Verpackungseinheit eine Preislistenposition bestehen muss.
Hier ist es notwendig, dass in der Preisliste sowohl ein Kistenpreis, wie auch ein Flaschenpreis angegeben wird. Je nachdem in welcher Verpackungseinheit der Kunde bestellt, wird der dazugehörige Preis ermittelt.
Bestellt der Kunde nun 12 Flaschen, wird er Preis mit 6,60 EUR errechnet (= 12 Flaschen zu 0,55 EUR/Flasche). Wenn die Bestellung abgeändert wird auf 1 Kiste, wird der Preis von 5,90 EUR zugeordnet.
Die Preisfindung nach Preiseinheit findet Anwendung, wenn der Preis unabhängig von der Verpackungseinheit und Basismengeneinheit ermittelt werden soll.
Für die Ermittlung des Preises müssen also alle Einheiten zur Basismengeneinheit umgerechnet werden:
Wenn nun beispielsweise 30 Flaschen verkauft werden, wird beträgt der Preis hierfür 15,75 EUR (= 30 Flaschen * 0,75 * 0,70 EUR/Liter)