Die Nebenkostenregeln legen fest, wie die Nebenkosten berechnet werden. Potentiell können mehrere Nebenkosten für einen Auftrag anfallen. Deswegen ist es möglich eine oder mehrere Nebenkostenregeln in den Stammdaten eines Debitors zu hinterlegen. Ebenso können dem Artikel eine beliebige Anzahl von Nebenkostenregeln hinterlegt werden. Während die Nebenkostenregeln des Debitors entsprechende Nebenkostensätze im Auftragskopf generieren, werden aus den Regeln im Artikelstamm die Nebenkostensätze in der Auftragsposition eingetragen.
Hier kann eine aussagekräftige Bezeichnung der Nebenkostenregel angegeben werden. Diese Bezeichnung wird in das Feld Bezeichnung der Nebenkostenposition übernommen.
Es können mehrere Bezugsgrößen ausgewählt werden:
Die Bezugsgröße ist die Basis für die Berechnung der Nebenkostenposition.
Die Menge wird aus der Auftragsposition gelesen. Sie wird nicht durch die Verpackungseinheit verändert.
Die Menge wird aus der Auftragsposition gelesen und mit dem Faktor der Verpackungseinheit multipliziert.
Es wird der Nettowert ohne Rabatt gelesen.
Es wird der Nettowert ohne Rabatt gelesen. Dieser Wert wird im Feld Steuerbem. ausgewiesen.
Das Gewicht wird vom Artikelstamm in die Auftragsposition übernommen und kann dort abgelesen werden.
Hier wird das Gewicht ermittelt, das geliefert wurde. Das Gewicht wird dann wie folgt berechnet: gelieferte Stückzahl * Stückgewicht
Sowohl im Auftragskopf als auch in der Auftragsposition existiert ein Feld, in dem die Menge der freien Bezugsgröße eingetragen werden kann. Um die Anwendung zu vereinfachen, besteht neben dem Feld die Möglichkeit eine Einheit zuzuordnen.
Zu einer Nebenkostenregel können mehrere Berchnungsintervalle hinterlegt werden.
Die Anlage einer Nebenkostenposition kann davon abhängig gemacht werden, ob der ermittelte Wert der Bezugsgröße im Bereich der Grenzwerte min und max liegen. Demnach wird die Nebenostenposition nur dann angelegt, wenn der Positionsbetrag >= min und ⇐ max beträgt. Bei veränderlichen Werten (z.B. Auftragswert müssen die Werte entsprechend aktualisiert werden).
Mit Hilfe dieser Grenwerte kann die automatische Anlage von gestaffelten Nebenkosten realisiert werden.
Hier wird ein fester Betrag in der Mandantenwährung angegeben, der für die Berechnung der Nebenkosten herangezogen wird.
Der Prozentwert enthält den Prozentsatz, der auf der Basis der Bezugsgröße die Berechnung der Nebenkosten durchführt.
Die Nebenkosten müssen bei der Erstellung der Rechnung für die Buchhaltung kontiert werden. Je nach Steuerfall, der sich aus den Auftragsdaten ergibt, wird analog zur Kontierung der Artikelpositionen das entsprechende Erlöskonto ermittelt.
Hier wird der Steuerschlüssel hinterlegt, mit dessen Hilfe die Steuerberechnung und -kontierung durchgeführt werden kann.