Das Konto für die Verbindlichkeit ist im Stammsatz des Kreditors hinterlegt. Es existieren zwei Kontierungsinformationen, nämlich das Buchungskonto des Kreditors (Nebenbuch) und das bilanzielle Verbindlichkeitskonto (Hauptbuch).
Bei der Buchung einer Eingangsrechnung wird zwar in der Buchungserfassungsmaske das Kreditorenkonto als Buchungskonto angezeigt, jedoch wird tatsächlich das hinterlegte Hauptbuchkonto in das Journal eingetragen. Das Kreditorenkonto wird als Kontokorrentinformation mit dem Buchungssatz abgespeichert.
Der offene Posten, der aus dieser Buchung entsteht, wird mit dem Kreditorenkonto gebucht.
Das Wareneingangs- bzw. Aufwandskonto (im folgenden Einkaufskonto genannt) wird in Abhängigkeit des Artikels, der Tätigkeit oder dem Konto kontiert. Deswegen ist die Information in der Artikelbuchungsgruppe hinterlegt, das der Bestellposition zugeordnet wird.
Je nach Steuerfall wird nun das Erlöskonto selektiert. Es stehen folgende Erlöskonten zur Verfügung:
Ist kein Einkaufskonto in den Stammdaten der Artikelbuchungsgruppe eingetragen, erscheint folgende Fehlermeldung:
**[1046100] vk_rechnung_fibuut: Keine Erlösgruppe für den vorliegenden Steuerfall angegeben**
Diese Fehlermeldung kann vermieden werden:
Das Steuerkonto wird aus den Stammdaten des Steuerschlüssel in Abhängigkeit des Steuerfalls, dem Leistungsdatum und des gültigen Steuerschlüssels bestimmt und zwar auf die gleiche Weise wie in der Buchungserfassung.
Im Gegensatz zu der Auftragserfassung wird bei der Bestellung der Steuerfall nicht automatisch ermittelt, sondern als Vorschlag aus dem Kreditorenstamm in den Bestellkopf übernommen. Eine automatische Ermittlung ist nicht sonnvoll, da in der Regel eine Kreditorenrechnung vorliegt, und diese die steuerliche Buchung vorgibt.
Der Steuerschlüssel wird aus den Stammdaten des Artikels, Tätigkeit oder Kontos übernommen. Da der Steuerschlüssel dem auf der Rechnung angepasst werden muss, ist der übernommene Steuerschlüssel in der Bestellposition als Vorschlag zu betrachten. Die Steuersatz, der für die Berechnung des Buchungsbetrages der Steuerposition herangezogen wird, ist vom Leistungsdatum abhängig, das in der Bestellposition eingetragen wurde.
Liegt das Leistungsdatum nicht innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes des Steuerschlüssels, wird folgende Meldung angezeigt:
[1160203] atrp_mask: Steuersatz im angegebenen Datumsbereich nicht gefunden
Um die Fehlermeldung zu vermeiden, müsste entweder der Gültigkeitszeitraum der Steuer erweitert bzw. neu angelegt werden, oder das Leistungsdatum verändert werden. Maßgebend für die Höhe der Steuerposition ist jedoch die Eingangsrechnung des Lieferanten.