Mit Hilfe der Zahlungsprämissen werden die selektierten OPs auf Ihre Zahlfähigkeit geprüft und zusätzlich wird die Zahlweise festgelegt. Es kann eine Zahlungsprämisse für einen Zahllauf angewendet werden. Innerhalb einer Zahlungsprämisse können aber mehrere Prämissenpositionen angelegt werden, die dann in Abhängigkeit der Priorität die verschiedenen OPs nacheinander prüfen.
Die Priorität bestimmt welche Zahlungsweise ein OP zugewiesen bekommt, wenn mehrere Treffer für Zahlungsprämissen vorliegen.
Hier muss eine Bankverbindung des Mandanten ausgewählt werden, über die die Zahlung abgewickelt werden soll. Existiert hier keine Auswahlmöglichkeit, wurde keine Bankverbindung in den Mandantenstammdaten eingetragen.
Die Zahlart bestimmt, wie die Zahlung erfolgen soll.
Diese beiden Felder bestimmen, in welchem Bereich sich die Zahlungssumme eines Kreditors bewegen muss, um für diese Zahlungsweise berücksichtigt zu werden. Die Werte werden immer in der Währung berücksichtigt, in der bezahlt wird.
Die maximale Zahlsumme bestimmt den gesamten Zahlbetrag für die Prämissenposition.
Um den Kreditor C der Prämissenposition zuweisen zu können, müsste man entweder die max. Zahlsumme auf mindestens 42.300,00 erhöhen, oder man ordnet den Kreditor A oder B anderen Zahlungsprämissenpositionen zu. Würde man derart bei Kreditor A vorgehen, ergäbe sich eine Zahlungssumme für die Kreditoren B und C in Höhe von 37.800,00 und beide Kreditoren könnten dann über diese Prämissenposition gezahlt werden.
Dieses Buchungskonto wird fest im Stammsatz der Mandantenbank eingetragen. Es dient als Gegenkonto bei der Kreditorenbuchung.