Der Mahnlauf beschäftigt sich mit den überfälligen OPs der Kunden (Debitoren). Er erstellt automatisch ein Mahnschreiben in Abhängigkeit der höchsten Mahnstufe. Nach dem Abschließen des Mahnlaufs werden die Mahnstufe und das Mahndatum in den OP hinterlegt, damit nachvollziebar bleibt, wann und mit welcher Mahnstufe der OP angemahnt wurde.
Jedem OP muss eine Zahlungsbedingung mitgegeben werden. Dort ist die Nettofrist eingetragen, die die Anzahl der Tage abgibt, ab der die Rechnung ohne Abzug von Skonto fällig wird.
Der Mahnrhythmus definiert folgende Werte:
Die Mahnung erfolgt nicht automatisch sofort nach erreichen der Nettofälligkeit. Es besteht die Möglichkeit eine Karrenzzeit für die Mahnung zu hinterlegen. Diese Mahnkarrenzzeit bestimmt, ab wieviel Überfälligkeitstagen gemahnt werden soll.
Möchte man keine Mahnkarrenzzeit eintragen, kann die Karrenzzeit auf 0 Tage gesetzt werden.
Dies kann man umgehen, wenn entweder bei der Zahlungsbedingung die Nettofrist oder die Mahnkarranz im Mahnrhythmus hochgesetzt wird.
Die Mahnfrist steuert, nach wieviel Tagen der Mahnstufe OP wieder gemahnt werden kann und somit in eine höhere Mahnstufe gesetzt wird.
Die Mahngebühr wird als fester Betrag in der Mandantenwährung angegeben. Sie kann für jede Mahnstufe separat festgelegt werden. Die Gebühren der niedrigeren Mahnstufen werden nicht berücksichtigt. Es zählt immer die Mahngebühr der höchsten Mahnstufe. Die Mahnstufen werden nicht addiert.
Die Verzugszinsen werden als Prozentsatz angegeben. Je nach Aktivierung des Kennzeichens Plus Basiszins wird der Prozentsatz auf den Basiszinssatz aufgeschlagen, der inklusive eines Gültigkeitszeitraumes in einer Tabelle hinterlegt wurde.
Für die Berechnung der Zinsen werden folgende Eck-Werte benötigt:
Da sich das Kapital der OPs durch Teilzahlungen und andere Vorgänge ändern kann, wird die Berechnung der Zinsen mit Hilfe von Zinszahlen errechnet, wobei hier der in Deutschland übliche Ansatz von 360 Tagen im Jahr und 30 Tagen im Monat angewendet wird.
Berechnung:
2000 EUR * 35 Tage / 100 + 1500 EUR * 18 Tage / 100 = 700 + 270 = 970
360 / 8,25 = 43,64
970 / 43,64 = 22,23 EUR.
Es werden 22,23 EUR Verzugszinsen berechnet.
Hier kann individuell ein Mahntext hinterlegt werden. Dies ermöglicht ein unterschiedliches Mahnverhalten pro Kunde, da mögllicherweise A-Kunden höflicher gemahnt werden sollen als C-Kunden.
Die Mahnung wird gestartet, indem man die Schaltfläche Mahnlauf clickt. Anschließend ist ein Mahndatum anzugeben. Dieses Datum wird auf die Mahnung gedruckt. Zusätzlich muss ein gebucht bis-Datum angegeben werden. Dieses Datum dient dem Kunden als Information auf welchem Buchungsstand die Buchhaltung ist. Das Datum hat auf die Ermittlung der anzumahnenden OPs keinen Einfluss.
Nachdem die Aktion Mahnvorschläge ermitteln ausgeführt wurde, werden alle OPs ermittelt, die Mahnfällig sind. Mahnfällig sind OPs, die gleichzeitig
Die OPs werden in der Mahnvorschlagsliste gespeichert. Mit Doppelklick auf eine Mahnvorschlagsposition kann in den OP verzweigt werden. Über die Aktion kann nun eine Mahnvorschlagsliste gedruckt werden, die sortiert nach Debitoren und dann nach Alter der OPs erstellt werden. Die Berechnung der Mahngebühren und Verzugszinsen werden in der Mahnvorschlagsliste bereits zur Information auf Debitorenebene durchgeführt.
Mit Hilfe der Schaltflächen mit den Pfeilsymbolen, können die OPs von der Mahnvorschlagsliste in die Mahnliste übernommen werden.
Mit der Aktion Mahnlauf abschließen, werden alle OPs, die sich in der Mahnliste befinden, dort gespeichert und die Mahnstufe wird dann entsprechend im OP erhöht. Über die Aktion Mahnungen drucken, können dann die Mahnungen ausgedruckt werden.