Zahlungsbedingung

Felder

Zahlungsbedingung

In diesem Feld wird die interne Nummer eingetragen, mit der die Zahlungsbedingung eindeutig identifizierbar ist.

Bezeichnung

Hier wird die Bezeichnung eingetragen, die bei den Druckdokumenten angezeigt wird.

Skontofristen und Skontosätze

Hier wird eingetragen mit welcher Frist der Skontosatz 1 bzw. Skontosatz 2 gerechnet wird.

Nettofrist

Diese Pflichtangabe definiert, nach wieviel Tagen der Betrag nettofällig wird.

Skontovorfälligkeit

Dieser Wert wird in Tagen angegeben. Beim Zahlungsverkehr wird diese Anzahl von Tagen verwendet, um die Vorfälligkeit der Skontofrist zu ermitteln.

Skontokarrenz

Dieser Wert wird in Tagen angegeben. Beim Zahlungsverkehr wird diese Anzahl von Tagen als Karrenzzeit für die Gültigkeit der Skontofrist verwendet.

Nettovorfälligkeit

Dieser Wert wird in Tagen angegeben. Beim Zahlungsverkehr wird diese Anzahl von Tagen verwendet, um die Vorfälligkeit der Nettofrist zu ermitteln.

Variable Texte

Es ist möglich in den Drucktexten Variablen einzufügen, die Fristen und Zahlbeträge errechnen und auf den Druckformularen ausweisen. Es gibt fünf verschiedene Variablen:

Variable Inhalt
#TAGS1# Tag, an dem der Skontosatz 1 fällig wird
#BTRS1# Zahlbetrag unter Berücksichtigung Skontosatz 1
#SBTR1# Skontobetrag 1
#TAGS2# Tag, an dem der Skontosatz 2 fällig wird
#BTRS2# Zahlbetrag unter Berücksichtigung Skontosatz 2
#SBTR2# Skontobetrag 2
#TAGNO# Tag, an dem die Nettofälligkeit entsteht

Da die Nennung des tag genauen Zahlungstermins z.B. in der Angebotsphase nicht sinnvoll ist, können die Texte vorgangsbezogen eingetragen werden. Dabei kann man unter Angeboten, Aufträgen und Rechnungen unterscheiden. Wenn kein Eintrag vorhanden ist und wird der Text im Druckformular verwendet, der im Feld Bezeichnung steht.

Ebenso verwenden Vorgänge im Einkauf (z.B. Bestellung) den Text im Feld Bezeichnung.

Beispiel:
Die Zahlungsbedingung 14-3 - 30-2 - 60 hat folgende Werte eingetragen: Skontofrist 1 = 14 Tage mit 3% Skonto Skontofrist 2 = 30 Tage mit 2% Skonto Nettofrist = 60 Tage

Im Feld Bezeichnung wurde der Text Zahlbar innerhalb 14 Tage mit 3 Prz. Skonto oder 30 Tage mit 2 Prz. oder 60 Tage ohne Abzug. Zusätzlich wurde für das Angebot ein abweichender Text eingetragen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen = #BETR1#, innerhalb 30 Tagen = #BETR2# oder ohne Abzug innerhalb 60 Tagen. Für die Rechnung wurde folgender Text eingetragen: Wir bitten um Zahlung in Höhe von #BETR1# bis zum #TAGS1# oder #BETR2# bis zum #TAGS2# oder ohne Abzug am #TAGNO#.

Bei einem Angebot über brutto 5.000,00 EUR würde nun folgender Text stehen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen = 4.850,00, innerhalb 30 Tagen = 4.900,00 oder ohne Abzug innerhalb 60 Tagen.
Da für den Auftrag kein abweichender Eintrag existiert, würde der Text aus der Bezeichnung gedruckt werden: Zahlbar innerhalb 14 Tage mit 3 Prz. Skonto oder 30 Tage mit 2 Prz. oder 60 Tage ohne Abzug.
Nach Rechnungstellung (Rechnungsdatum 01.06.2013) sind die Zahlungsfristen bekannt und deswegen wird folgender Text verwendet: Wir bitten um Zahlung in Höhe von 4.850,00 bis zum 14.06.2013 oder 4.900,00 bis zum 30.06.2013 oder ohne Abzug am 30.07.2013.

Berechnung der Fristen für die Skontofälligkeiten

Ob ein OP fällig ist wird anhand der Zahlungsbedingung ermittelt.

Die Fälligkeitsfristen werden nach folgendem Schemen errechnet:

Startdatum für Skontofrist 1 = Belegdatum + Skontofrist 1 - Skontovorfälligkeit 1
Enddatum für Skontofrist 1 = Belegdatum + Skontofrist 1 + Skontokarrenz 1
Startdatum für Skontofrist 2 = Belegdatum + Skontofrist 2 - Skontovorfälligkeit 2
Enddatum für Skontofrist 2 = Belegdatum + Skontofrist 2 + Skontokarrenz 2

Berechnung der Frist für die Nettofälligkeit

Die Nettofälligkeit wird nicht in Form einer Frist berechnet, sondern es wird lediglich ein Stichtag ermittelt, ab dem der OP nettofällig ist.

Der Stichtag für die Nettofälligkeit wir wie folgt berechnet:

Nettofälligkeitsstichtag = Belegdatum + Nettofrist - Nettovorfälligkeit

mod_fibu/01stammdaten/070zahlungsbedingung.txt · Zuletzt geändert: 01.03.2020 08:25 (Externe Bearbeitung)
 

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