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externe Veredelung

Definition

Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Die Veredelung ist eine Form der Auslagerung bestimmter Arbeitsprozesse (Tätigkeit einer Stückliste) in ein externes Unternehmen.

Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden.

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