Rechnungsbuchung aus der Bestellabwicklung

Kontierung des Verbindlichkeitskontos

Das Konto für die Verbindlichkeit ist im Stammsatz des Kreditors hinterlegt. Es existieren zwei Kontierungsinformationen, nämlich das Buchungskonto des Kreditors (Nebenbuch) und das bilanzielle Verbindlichkeitskonto (Hauptbuch).

Bei der Buchung einer Eingangsrechnung wird zwar in der Buchungserfassungsmaske das Kreditorenkonto als Buchungskonto angezeigt, jedoch wird tatsächlich das hinterlegte Hauptbuchkonto in das Journal eingetragen. Das Kreditorenkonto wird als Kontokorrentinformation mit dem Buchungssatz abgespeichert.

Der offene Posten, der aus dieser Buchung entsteht, wird mit dem Kreditorenkonto gebucht.

Kontierung des Wareneingangs- bzw. Aufwandskontos

Das Wareneingangs- bzw. Aufwandskonto (im folgenden Einkaufskonto genannt) wird in Abhängigkeit des Artikels, der Tätigkeit oder dem Konto kontiert. Deswegen ist die Information in der Artikelbuchungsgruppe hinterlegt, das der Bestellposition zugeordnet wird.

Je nach Steuerfall wird nun das Erlöskonto selektiert. Es stehen folgende Erlöskonten zur Verfügung:

  • Inland
  • EU steuerfrei
  • EU steuerpflichtig
  • Drittland steuerfrei
  • Drittland steuerpflichtig

Ist kein Einkaufskonto in den Stammdaten der Artikelbuchungsgruppe eingetragen, erscheint folgende Fehlermeldung:
**[1046100] vk_rechnung_fibuut: Keine Erlösgruppe für den vorliegenden Steuerfall angegeben**

Diese Fehlermeldung kann vermieden werden:

  • indem ein Konto in der Artikelbuchungsgruppe eintragen wird oder
  • indem die Daten, die zur Ermittlung des Steuerfalls benötigt werden, überprüft und ggf. korrigiert werden.

Kontierung des Steuerkontos

Das Steuerkonto wird aus den Stammdaten des Steuerschlüssel in Abhängigkeit des Steuerfalls, dem Leistungsdatum und des gültigen Steuerschlüssels bestimmt und zwar auf die gleiche Weise wie in der Buchungserfassung.

Steuerfall

Im Gegensatz zu der Auftragserfassung wird bei der Bestellung der Steuerfall nicht automatisch ermittelt, sondern als Vorschlag aus dem Kreditorenstamm in den Bestellkopf übernommen. Eine automatische Ermittlung ist nicht sonnvoll, da in der Regel eine Kreditorenrechnung vorliegt, und diese die steuerliche Buchung vorgibt.

Ermittlung des Steuerschlüssels

Der Steuerschlüssel wird aus den Stammdaten des Artikels, Tätigkeit oder Kontos übernommen. Da der Steuerschlüssel dem auf der Rechnung angepasst werden muss, ist der übernommene Steuerschlüssel in der Bestellposition als Vorschlag zu betrachten. Die Steuersatz, der für die Berechnung des Buchungsbetrages der Steuerposition herangezogen wird, ist vom Leistungsdatum abhängig, das in der Bestellposition eingetragen wurde.

Beispiel:
Im Steuerkopf „voller Satz“ sind zwei Datensätze angelegt:
* Steuersatz 16%, Gültigkeit 01.01.1998 bis 31.12.2006
* Steuersatz 19%, Gültigkeit 01.01.2007 bis 31.12.2099
Mit einem Leistungsdatum bis zum 31.12.2006 wird die Kontierung und der Steuersatz für 16% zugeordnet und analog hierzu würde mit einem Leistungdatum ab dem 01.01.2007 die Kontierung und der Steuersatz für 19% zugeordnet werden.

Liegt das Leistungsdatum nicht innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes des Steuerschlüssels, wird folgende Meldung angezeigt:
[1160203] atrp_mask: Steuersatz im angegebenen Datumsbereich nicht gefunden

Um die Fehlermeldung zu vermeiden, müsste entweder der Gültigkeitszeitraum der Steuer erweitert bzw. neu angelegt werden, oder das Leistungsdatum verändert werden. Maßgebend für die Höhe der Steuerposition ist jedoch die Eingangsrechnung des Lieferanten.

mod_fibu/02belegerfassung/100bestellung.txt · Zuletzt geändert: 01.03.2020 08:25 (Externe Bearbeitung)
 

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