Lieferungen und sonstige Leistungen

Definition

Der Begriff Leistung ist der Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen erbringt. Demnach muss unterschieden werden in

  • Lieferungen und
  • sonstige Leistungen

Lieferungen

Für die Steuerfindung ausschlaggebend ist hier der Empfängerort der Lieferung. Dieser Ort ist gleichzeitig der umsatzsteuerliche Leistungsort. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird die Umsatzsteueridentnummer aus der Lieferadresse in die Auftragsposition übernommen. Da möglicherweise einzelne Auftrqagspositionen an unterschiedliche Adressen geliefert wird, muss die USt-ID für jede einzelne Auftragsposition ermittelt werden.

sonstige Leistungen

Laut dem § 3a UStG ist der Leistungsort für sonstige Leistungen der Sitz des Unternehmens, also des Auftraggebers, dessen Adresse im Auftrag hinterlegt ist.

Ermittlung Leistungsart

Die Leistungart wird in der Artikelbuchungsgruppe ausgewählt, die widerum dem Artikel, Tätigkeit oder Konto hinterlegt wird. Die Leistungsart der Artikelbuchungsgruppe wird dann zur Ermittlung des Leistungsorts herangezogen.

Leistungsort für Lieferungen = Lieferadresse
Leistungsort für sonstige Leistungen = Auftragsadresse

Steuertexte und Umsatzsteuer-ID-Nr. beim Rechnungsdruck

Im Steuerschlüssel kann pro Steuerfall und Leistungsart ein Text hinterlegt werden. Je nachdem, welche Leistungsart ermittelt wurde, wird dieser Text auf der Rechnung angedruckt.

mod_fibu/02belegerfassung/100steuerfindung/10sonstleistung.txt · Zuletzt geändert: 01.03.2020 08:25 (Externe Bearbeitung)
 

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