Mahnlauf

Definition

Der Mahnlauf beschäftigt sich mit den überfälligen OPs der Kunden (Debitoren). Er erstellt automatisch ein Mahnschreiben in Abhängigkeit der höchsten Mahnstufe. Nach dem Abschließen des Mahnlaufs werden die Mahnstufe und das Mahndatum in den OP hinterlegt, damit nachvollziebar bleibt, wann und mit welcher Mahnstufe der OP angemahnt wurde.

Berechnung der Überfälligkeit

Jedem OP muss eine Zahlungsbedingung mitgegeben werden. Dort ist die Nettofrist eingetragen, die die Anzahl der Tage abgibt, ab der die Rechnung ohne Abzug von Skonto fällig wird.

Beispiel:
Die Zahlungsbedingung des offenen Postens mit Rechnungsdatum 21.06. enthält eine Nettofrist von 30 Tagen. Die Rechnung wird also am 22.07. überfällig. Die Berechnung lautet 21.07 + 30 + 1.

Mahnrhythmus

Der Mahnrhythmus definiert folgende Werte:

  • Zeitpunkt der Mahnfälligkeit
  • Mahngebühren und Verzugszinsen
  • Mahntext

Mahnfälligkeit - Mahnkarrenzzeit

Die Mahnung erfolgt nicht automatisch sofort nach erreichen der Nettofälligkeit. Es besteht die Möglichkeit eine Karrenzzeit für die Mahnung zu hinterlegen. Diese Mahnkarrenzzeit bestimmt, ab wieviel Überfälligkeitstagen gemahnt werden soll.

Beispiel:
Die Rechnung wurde am 22.07.2008 überfällig. Es ist für die Mahnstufe 1 eine Mahnkarrenzzeit von 3 Tagen eingetragen. Folglich wird die Rechnung ab dem 25.07. bei Mahnvorschlägen berücksichtigt.

Möchte man keine Mahnkarrenzzeit eintragen, kann die Karrenzzeit auf 0 Tage gesetzt werden.

Beispiel:
Bei der Zahlungsbedingung sofort fällig, hinterlegt man häufig die Nettofrist von 0 Tagen. Wenn nun im Mahnrhythmus ebenfalls eine Karrenzzeit von 0 Tagen hinterlegt wurde, ist es möglich, dass die Mahnung des OPs 1 Tag nach Rechnungsstellung erfolgt.

Dies kann man umgehen, wenn entweder bei der Zahlungsbedingung die Nettofrist oder die Mahnkarranz im Mahnrhythmus hochgesetzt wird.

Mahnfrist

Die Mahnfrist steuert, nach wieviel Tagen der Mahnstufe OP wieder gemahnt werden kann und somit in eine höhere Mahnstufe gesetzt wird.

Beispiel:
Die Mahnung erfolgte am 25.07. Die hinterlegte Mahnfrist beträgt 14 Tage. Die Rechnung kann erst wieder ab dem 09.08. für Mahnvorschläge berücksichtigt werden. Die Berechnung erfolgt 25.07. + 14 + 1.

Mahngebühren

Die Mahngebühr wird als fester Betrag in der Mandantenwährung angegeben. Sie kann für jede Mahnstufe separat festgelegt werden. Die Gebühren der niedrigeren Mahnstufen werden nicht berücksichtigt. Es zählt immer die Mahngebühr der höchsten Mahnstufe. Die Mahnstufen werden nicht addiert.

Beispiel:
Eine Mahnung enthält 4 OPs:
OP 1 Mahnstufe 1 Mahngebühren 2,50
OP 2 Mahnstufe 1 Mahngebühren 2,50
OP 3 Mahnstufe 2 Mahngebühren 5,00
OP 4 Mahnstufe 2 Mahngebühren 5,00
Auf der Mahnung werden nun Mahngebühren von 5,00 EUR ausgewiesen.

Verzugszinsen

Die Verzugszinsen werden als Prozentsatz angegeben. Je nach Aktivierung des Kennzeichens Plus Basiszins wird der Prozentsatz auf den Basiszinssatz aufgeschlagen, der inklusive eines Gültigkeitszeitraumes in einer Tabelle hinterlegt wurde.

Für die Berechnung der Zinsen werden folgende Eck-Werte benötigt:

  • Kapital
  • Zinssatz
  • Laufzeit

Da sich das Kapital der OPs durch Teilzahlungen und andere Vorgänge ändern kann, wird die Berechnung der Zinsen mit Hilfe von Zinszahlen errechnet, wobei hier der in Deutschland übliche Ansatz von 360 Tagen im Jahr und 30 Tagen im Monat angewendet wird.

Beispiel:
Eine Rechnung über Brutto 2.000,00 EUR wird vom 21.06. mit einer Nettofrist von 30 Tagen wird folglich am 22.07. überfällig. Es erfolgte am 27.08. eine Teilzahlung in Höhe von 500,00 EUR. Am 15.09.2009 wird die Mahnung erstellt mit 8% Verzugszinsen. Das Feld Plus Basiszins ist aktiv und im gültigen Zeitraum beträgt der Basiszins 0,25%. Es werden also 8,25% zur Berechnung herangezogen.

Berechnung:
2000 EUR * 35 Tage / 100 + 1500 EUR * 18 Tage / 100 = 700 + 270 = 970
360 / 8,25 = 43,64
970 / 43,64 = 22,23 EUR.
Es werden 22,23 EUR Verzugszinsen berechnet.

Mahntext

Hier kann individuell ein Mahntext hinterlegt werden. Dies ermöglicht ein unterschiedliches Mahnverhalten pro Kunde, da mögllicherweise A-Kunden höflicher gemahnt werden sollen als C-Kunden.

Mahnvorschlag

Mahnvorschlag erstellen

Die Mahnung wird gestartet, indem man die Schaltfläche Mahnlauf clickt. Anschließend ist ein Mahndatum anzugeben. Dieses Datum wird auf die Mahnung gedruckt. Zusätzlich muss ein gebucht bis-Datum angegeben werden. Dieses Datum dient dem Kunden als Information auf welchem Buchungsstand die Buchhaltung ist. Das Datum hat auf die Ermittlung der anzumahnenden OPs keinen Einfluss.

Ermittlung der Mahnnbelege

Nachdem die Aktion Mahnvorschläge ermitteln ausgeführt wurde, werden alle OPs ermittelt, die Mahnfällig sind. Mahnfällig sind OPs, die gleichzeitig

  • Überfällig sind und
  • die Mahnkarrenzzeit überschritten wurde und
  • sich in keiner Mahnfrist befinden und
  • im Stammsatz des Debitors keine Mahnsperre aktiviert wurde und
  • der OP keine Mahnsperre hat.

Bearbeiten Mahnvorschlagsliste

Die OPs werden in der Mahnvorschlagsliste gespeichert. Mit Doppelklick auf eine Mahnvorschlagsposition kann in den OP verzweigt werden. Über die Aktion kann nun eine Mahnvorschlagsliste gedruckt werden, die sortiert nach Debitoren und dann nach Alter der OPs erstellt werden. Die Berechnung der Mahngebühren und Verzugszinsen werden in der Mahnvorschlagsliste bereits zur Information auf Debitorenebene durchgeführt.

Mit Hilfe der Schaltflächen mit den Pfeilsymbolen, können die OPs von der Mahnvorschlagsliste in die Mahnliste übernommen werden.

Speichern der Mahnliste und Mahndruck

Mit der Aktion Mahnlauf abschließen, werden alle OPs, die sich in der Mahnliste befinden, dort gespeichert und die Mahnstufe wird dann entsprechend im OP erhöht. Über die Aktion Mahnungen drucken, können dann die Mahnungen ausgedruckt werden.

mod_fibu/03auswertungen/500mahnlauf.txt · Zuletzt geändert: 01.03.2020 08:25 (Externe Bearbeitung)
 

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